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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle uns erteilten Einzel- bzw. Abrufaufträge zur Überprüfung, Wartung oder Instandsetzung medizinisch-technischer Geräte und Anlagen, sowie für alle administrativen Tätigkeiten. Soweit keine besonderen Vorgaben vertraglich geregelt sind, führen wir die zur fachgerechten Erledigung eines Auftrages notwendigen Arbeiten nach eigenem Ermessen durch. Für die Erteilung von Aufträgen und die Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen stehen wir Ihnen von Montag bis Samstag in der Zeit von 08:00 - 20:00 Uhr zur Verfügung.
Termine
Wir bemühen uns die vom Auftraggeber gewünschten Termine einzuhalten. Verbindliche Terminvereinbarungen sind jedoch nur bei vorheriger Anmeldung und Bestätigung durch uns möglich.
Preise und Bezahlung
Für Dienstleistungen nach MPG, Medizin Betreiber Verordnung, UVV BGV A3 usw. zahlt der Auftraggeber an Medizintechnik Arno Willm einen Prüfpreis pro Gerät, je nach Anzahl der Geräte, laut Vertrag. Für Leistungen in anderen Servicebereichen z.B. Reparaturbereich gilt hingegen folgendes: Unsere Leistungen werden nach aufgewandter Zeit und benötigtem Material berechnet. Es gelten unsere am Tage der Leistungserbringung gültigen Stundensätze und Materialpreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Reisekosten werden aufgrund kundenspezifischer Reisezeit- und Entfernungspauschalen gemäß unserer jeweils gültigen Stundentarife und Fahrgeldsätze berechnet. Zahlungen sind nach Erhalt der Rechnung, innerhalb von 14 Tagen, ohne Abzug zu leisten. Das Jahresentgelt für Prüfungen nach BGV A3 ist in einer Rate zahlbar, nachdem der Vertrag zu 90% erfüllt ist, anschließend in jährlichen Abständen.
Gewährleistung
Die Gewährleistungszeit für Leistungen beträgt 6 Monate. Durch notwendige Nachbesserungen werden die ursprünglichen Gewährleistungsfristen nicht unterbrochen. Die Verwendung von Austauschteilen bleibt vorbehalten.
Laufzeit
Der Vertrag wird für die Dauer von einem Jahr bei Abschluss der Geräteprüfungen geschlossen. In dieser Zeit ist dieser Vertrag nur außerordentlich und schriftlich kündbar. Der Vertrag, sowie die Auftrags- und AGB-Bestätigungen treten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Kraft und erleiden das Schicksal des Vertrages. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr für den Fall, dass Medizintechnik Arno Willm vom Vertragspartner nicht angezeigt wird, dass keine Verlängerung mehr gewünscht wird. Für die Anzeige der Vertragskündigung hat der Vertragspartner eine Frist von drei Monaten zum jeweiligen Vertragsende gegenüber Medizintechnik Arno Willm zu wahren, wobei der Tag des Zugangs der Kündigung bei Medizintechnik Arno Willm entscheidend ist. Die Frist ist gewahrt, wenn die Anzeige der Kündigung bis zum dritten Werktag des Fristbeginns bei Medizintechnik Arno Willm eingegangen ist. Die Anzeige der Vertragskündigung hat durch einen eingeschriebenen Brief zu erfolgen.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Vertragsparteien bei Auseinandersetzungen ist Heidelberg / Baden-Württemberg. Ein Rechtsstreit berechtigt weder den Auftragnehmer noch den Auftraggeber, die vereinbarte Leistungserbringung zu unterbrechen.